Donnerstag, 20. September 2012

Der ominöse Zweitpass für schweizer und deutsche Bürger..


Der Zweitpass für deutsche

Nachdem meiner (deutschen) Freundin bei Ihrer telefonischen Anfrage gesagt wurde, dass Sie die Notwendigkeit eines Zweitpasses belegen müsse - u.a. durch gebuchte Flüge oder durch vorhandene Stempel im Pass, habe ich ihr ein Email entworfen.

Für eine private mehrmonatige Reise durch mehrere Länder Afrikas im Privatfahrzeug werde ich mich in Ländern aufhalten, wo ich das Visa für das benachbarte Land im meinem Heimatland beantragen muss. Da diese Visas z.T. nur eine kurze Gültigkeitsdauer (z.B. Angola) haben, muss ich diese Unterwegs machen, d.H. meinen Pass einschicken. Da ich mich aber nicht ohne Pass und gültigen Visa in diesen Ländern aufhalten darf, ist ein Zweitpass zwingend notwendig.

Die schriftliche Antwort klang dann doch ganz annehmbar.

Sie können einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass beantragen, wenn Sie einen Nachweis für diese Reise bei der Passbeantragung erbringen können. Dieser kann durch Buchungen (Flüge, Hotel) in den zu passierenden Ländern, oder andere Unterlagen erfolgen, die die Reiseroute und den Zeitraum belegen. Dieser Pass ist 1 Jahr gültig

Das heisst, man muss gar nicht erst Anfragen, wenn obenstehendes Bekannt ist. Man braucht nur gute Unterlagen. Wer eine Afrika Reise sein längerem plant, der kann sein Vorhaben auch belegen, da dies eine eingehende Vorbereitung erfordert. So weiss man, welche Visas man im Heimatland beantragen muss, hat vielleicht ein Carnet, oder die Route in allen Details oder oder (kein und)...


Der Zweitpass für Schweizer

Für Schweizer ist das ganze schnell recherchiert – im Internet ist praktisch alles bis ins Detail publiziert, und der Bürger kann sich schnell ein Bild verschaffen:

Art. 27 Austauschpass1 Ist die antragstellende Person im Besitz eines Diplomaten- oder Dienstpasses, so ist das EDA durch die zuständige ausstellende Behörde vorgängig über die Ausstellung des Austauschpasses nach Artikel 20 VAwG zu informieren.
2 Die Abgabe des einen Ausweises erfolgt grundsätzlich gegen Rückgabe des anderen Passes. In Ausnahmefällen kann der Austauschpass für die Einholung von Visa dem vertrauenswürdigen Arbeitgeber der Passinhaberin oder des Passinhabers oder anderen vertrauenswürdigen Personen ausgehändigt werden. Sobald der Austauschpass nicht mehr benötigt wird, ist er unaufgefordert bei der zuständigen ausstellenden Behörde abzugeben.


Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/143_111/a27.html

Das heisst, ein Zweitpass ist erstmals nur eine Kostenfrage, aber ansonsten ein ganz normaler geregelter Verwaltungsakt.
Gut ist, dass der Pass vollwertig ist, und keine einjährige Begrenzung hat, wie die deutsche Ausführung.
Schlecht ist, dass man den Pass nicht ausgehändigt bekommt. Den verwaltet die Passbehörde, und durch das einschicken des ersten Passes, bekommt man den zweiten Pass zugestellt.
Allerdings kann auch der Arbeitgeber oder eine Vertrauensperson (in der Regel ein Reisebüro) die Verwaltung übernehmen.

Passinhaber/in und Arbeitgeberfirma bzw. Reisebüro nehmen davon Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, gleichzeitig mit zwei Pässen zu reisen bzw. diese auf sich zu tragen. Bei Übertretung dieser Bestimmung bzw. für alle sich daraus ergebenden Folgen lehnt das Passbüro jede Verantwortung ab.

Das Antragsformular gibt es hier: http://www.ds.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/de/themen/pass/Bestellung.html

Weil auch der Austauschpass biometrisch ist, muss man einen Termin vereinbaren, und persönlich erscheinen.
Das wird weder Arbeitgeber oder Reisebüro freuen, euch den dann in die Hand zu drücken - aber so ist es problemlos möglich die Visas zu beantragen, und via DHL postlagernden Versand warten dann die Pässe schon auf euch - da wo ihr sie benötigt.
Wieso hier die Handhabung zwischen deutschen und schweizerischen Behörden so Unterschiedlich ist - keine Ahnung. 

Aber es empfiehlt sich sicher, nicht unangenehm mit 2 Pässen aufzufallen - und dann die Hilfe der Botschaft zu erbitten, wenn ihr denn einen Arbeitgeber oder Reisebüro zur Hand haben solltet, die euch den Pass überlassen.

Bei 4x4tripping wird auch noch tiefer und vor allem auf aktuellster Basis auf dieses Thema eingegangen:

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5 Kommentare:

  1. Hurrrrrahhhh es wiehert der Amtsschimmel - aber auch diese Hürde habt Ihr bravurös übersprungen :-) das lacht das Herz. Freudige weitere Vorbereitungen und gespannt auf den nächsten Blog dasha

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  2. Ich will nun nichts behaupten, aber ich habe das Gefühl, dass du beim Schweizer Pass etwas falsch verstanden hast. Einen Dienst- oder Diplomatenpass bekommst du nicht "einfach so", sondern nur, wenn du fürs EDA tätig bist, also beispielsweise für die Botschaft arbeitest. Ansonsten darf man - meines Wissens nach - als Schweizer Bürger keine zwei Pässe führen. Das würde auch dem entsprechen, was Du zitiert hast. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, denn auch für mich wäre ein zweiter Pass etwas Praktisches.

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    1. Hallo Oli
      Ich habe den Zweitpass noch immer - als ganz normaler Bürger.
      Lies doch den Artikel nochmals genau - da ist eigentlich alles dazu beschrieben und verlinkt.
      Das Reisen mit Zweitpass hat nicht nur Vorteile, wenn Du unser Reisetagebuch gelesen hast, weisst Du was ich meine.

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    2. Ich habe den Text nochmals gelesen und auch mit meiner Erfahrungen verglichen (ich arbeitete früher bei der Botschaft, wenngleich nicht in der dafür zuständigen Abteilung).

      Bei dir im Text steht doch ganz deutlich: "Passinhaber/in und Arbeitgeberfirma bzw. Reisebüro nehmen davon Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, gleichzeitig mit zwei Pässen zu reisen bzw. diese auf sich zu tragen. "

      Und das mit dem Zweitpass bezieht sich auf den Dienst/Diplomatenpass.

      Das heisst nicht, dass du nicht zwei Pässe haben kannst. Die Behörden sind da oft etwa nachlässig, auch ich hatte auf einer Reise zwei Pässe dabei (Reisepass und Dienstpass). Aber das war ganz klar nicht regelkonform.

      Meinem Verständnis nach hast du den Zeitpass einfach widerrechtlich behalten.

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  3. So ein Drama um den Zweitpass??
    Ich bin einfach zum Amt (BRD), habe gesagt, dass ich einen 2. Pass brauche, weil ich Angst vor Diebstahl habe, und darauf hieß es, ich solle besser behaupten, ich bräuchte es für verschiedene Visa. Habe das zwar nicht mal ganz verstanden (mittlerweile denke ich, es geht z.B. um israelische Stempel), das aber so auf dem Vordruck ausgefüllt und - zack - zweiter Pass. Total problemlos. Naja, Behörden...

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